Antwort Wie lautet das neue Heizungsgesetz 2023? Weitere Antworten – Was das neue Heizungsgesetz Für Hausbesitzer bedeutet
Was besagt das Heizungsgesetz Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für Neubauten anderswo, etwa in Baulücken sowie in Bestandsgebäuden gilt die Regelung frühestens ab 2026.Überblick: Folgende Heizungen müssen Sie erneuern:
Generell Öl- oder Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Demnach dürfen in Deutschland ab 2023 nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden.Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.
Was ist neu im Heizungsgesetz : Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken enstehen sowie für bestehende Gebäude.
Welche Pflichten kommen auf Hausbesitzer 2024 zu
Das müssen Hausbesitzer 2024 unbedingt beachten:
- Fachkundige Überwachung von Wärmepumpen ist erforderlich.
- Termingenaue Inspektionen von Heizanlagen sind notwendig.
- Optimierungsmaßnahmen sind fristgerecht durchzuführen.
- Hydraulische Abgleiche sind bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Einheiten vorzunehmen.
Was kommt auf Hausbesitzer ab 2024 zu : Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ab Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz stellt neue energetische Anforderungen an Eigentümer. Insbesondere müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die wichtigsten Inhalte des neuen Heizungsgesetzes auf einen Blick: Im Neubaugebiet: Jede neue Heizung muss durch das neue Gesetz zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Bestandsgebäude: Kommunaler Wärmeplan regelt Vorgaben zum Heizen mit erneuerbaren Energien (Fristen für 2026 und 2028 festgelegt)
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen so lange weiter betrieben werden, bis sie nicht mehr repariert werden können oder bis sie eine Lebensdauer von 30 Jahren erreicht haben.
Wer kontrolliert austauschpflicht Heizung
Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.Januar 2024 sollen Hauseigentümer dann grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen. Ausnahme: Wenn noch vor dem 19. April 2023 eine konventionelle Heizung bestellt wurde. Dann kann diese Anlage noch bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden.
Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.
Welche Häuser sind vom sanierungszwang betroffen : Welche Häuser fallen unter die Sanierungspflicht Unter die Sanierungspflicht fallen in der Regel alle Gebäude, die nicht den aktuellen Energiestandards entsprechen, speziell ältere Wohngebäude.
Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden : Bis 2030 sollen Häuser mit der Klasse G und F mindestens auf E gebracht werden, ab 2033 soll dann mindestens D erreicht werden. Diese Maßnahmen können von einer verbesserten Dämmung bis hin zu modernen Heizsystemen reichen.
Was 2024 bei Heizung und Dämmung für Eigentümer Pflicht wird
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Neueigentümer von Wohngebäuden, diese energetisch zu sanieren, sofern die Energieeffizienz dieser Gebäude nicht den Vorgaben des GEG entspricht. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen (möglichst) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für viele ineffiziente Öl- und Gaskessel hat das letzte Stündlein geschlagen: Spätestens nach 30 Jahren müssen sie raus, sagt der Gesetzgeber. Kommst Du der Ausbaupflicht nicht nach, kann es teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld dürfen die Behörden verhängen.Ein Schornsteinfeger darf eine Feuerstätte nicht stillegen. Lediglich den Mangel an einer Feuerstätte muß ein anzeigen und eine Frist zur Abstellung dieses Mangels stellen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet. Wird der Mangel nicht abgestellt so muß er die zuständige Landesbehörde (Bauaufsicht) benachrichtigen.
Wer kontrolliert austauschpflicht von Heizungen : Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.