Antwort Wer muss Kassendifferenz zahlen? Weitere Antworten – Wer zahlt wenn die Kasse nicht stimmt

Wer muss Kassendifferenz zahlen?
Meist ist das sogenannte Mankogeld im Arbeitsvertrag geregelt: Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Lohn eine festgelegte Summe, das Mankogeld. Für Kassendifferenzen haftet dann der Arbeitnehmer und muss die Fehlbeträge mit diesem Mankogeld ausgleichen. Die Mankohaftung ist auf das Mankogeld begrenzt.In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine pauschale Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten. Diese pauschalen Fehlgeldentschädigungen sind bei im Kassen- oder Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmern bis zur Höhe von monatlich 16 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei.Nach dem Steuerrecht schreiben Sie den Fehlbetrag der Kasse in der Regel als Verlust ab. Wenn sie also ein Kassenmanko feststellen, erfassen Sie dieses in der Steuer als eigene Position. Ein Fehlbetrag fällt hier unter „sonstiger Aufwand“ als unregelmäßige Ausgabe.

Bin ich für Fehler der Kassiererin haftbar : Kassierer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, für den richtigen Kassenbestand zu sorgen. Stimmt die Kasse nach dem abendlichen Abschluss nicht, liegt eigentlich eine Pflichtverletzung vor. Das Bundesarbeitsgericht hat aber klargestellt, dass eine uneingeschränkte Haftung des Arbeitnehmers unangemessen ist.

Wie viel Minus darf man in der Kasse haben

Eine Kasse kann nie negativ werden

Einen negativen Kassenbestand darf es nicht geben. Eine Bargeldkasse hat immer einen Mindeststand von Null Cent. Minusbestände sind nicht möglich.

Wie hoch muss das Mankogeld sein : So ist die Höhe des Mankogelds im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Höhe der Haftung, für die der Arbeitnehmer aufkommen muss, steht im direkten Zusammenhang mit dem Betrag des Mankogelds. Die jährliche Haftung ist begrenzt auf das 12-fache des monatlich gezahlten Mankogelds.

Manche Kassierer/innen haben nie oder nur selten Kassendifferenzen. Abweichungen in der Größenordnung von +/- 1 Euro oder hin und wieder mal bis zu +/- 2,50 Euro sind überall dort, wo viel mit Bargeld kassiert wird, relativ normal.

Jedes Unternehmen regelt die Kassendifferenzen vom Bargeld unterschiedlich. Die Tagesdifferenz sollte aber nicht mehr als 1 Euro betragen. Um zukünftige Differenzen zu vermeiden, können Zahlungen mit Karte Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützen immer mehr Geschäfte diese beliebte Bezahlart.

Was ist wenn Geld in der Kasse fehlt

Der Arbeitnehmer muss für das zusätzlich übernommene Haftungsrisiko einen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich, die so genannte Fehlgeldentschädigung, die auch als Mankogeld bezeichnet wird, erhalten. Diese muss so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer aus ihr notfalls ein auftretendes Manko voll abdecken kann.