Antwort Welche Räume sind von der Grundsteuer befreit? Weitere Antworten – Welche Räume muss man bei der Grundsteuer nicht angeben

Welche Räume sind von der Grundsteuer befreit?
Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Was muss ich bei der Grundsteuer nicht angeben : Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.

Ist der Flur eine Wohnfläche

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Welche Räume zählen nicht zur wohnflächenberechnung : Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Welche Fehler darf man bei der Grundsteuer nicht machen

Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.

Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.

Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft : Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.

Was passiert wenn ich Grundsteuererklärung falsch gemacht habe : Was droht, wenn die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde Nach Erhalt der Erinnerung vom Finanzamt sollte man der Forderung umgehend nachkommen, da sonst ein Verspätungszuschlag von etwa 25 Euro, im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden kann.

Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche Flur

Übersicht: Welcher Raum zählt wozu

Welcher Raum Art der Fläche nach DIN 277 Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung
Flur Verkehrsfläche Wohnfläche
Dachboden Nutzfläche keine Wohnfläche
Treppenräume Verkehrsfläche Wohnfläche
Hauswirtschaftsraum Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche) keine Wohnfläche


Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.

Ist das Treppenhaus im Einfamilienhaus Wohnfläche : Die Nutzfläche ist nach DIN 277 jeder Raum eines Gebäudes, der einen Nutzen hat. Dementsprechend werden alle Räume, auch Keller oder Treppen in die Flächenberechnung einbezogen.