Antwort Kann ich mein Erbteil an Miterben verkaufen? Weitere Antworten – Kann man Anteil an Erbengemeinschaft verkaufen
Um Streit zu vermeiden oder – wenn die Differenzen bereits unüberbrückbar sind – sich ohne viel Stress aus der Erbengemeinschaft zurückziehen zu können, hat der Gesetzgeber jedem Miterben einer Erbengemeinschaft die Möglichkeit gegeben, seinen Erbteil zu verkaufen.Bei der Erbteilsübertragung überträgt ein Erbe seinen gesamten Anteil an der Erbschaft an einen der anderen Miterben oder an einen Dritten. Die Erbteilsübertragung kann gegen Zahlung eines Kaufpreises oder ganz oder teilweise unentgeltlich (schenkweise) erfolgen.Sie können den Erbteil verkaufen oder verschenken. Sie können Ihren Anteil auch nur zu einem Bruchteil auf einen Dritten übertragen.
Kann ich mir meinen Erbteil auszahlen lassen : Es ist generell möglich, dass Erben Ansprüche schon zu Lebzeiten des Erblassers anmelden. Juristen bezeichnen das als vorweggenommene Erbfolge. Allerdings sind Erben auf Kooperation des Erblassers angewiesen. Denn einen rechtlichen Anspruch auf die vorzeitige Auszahlung haben sie nicht.
Was passiert wenn einer aus der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will
Können Sie sich mit Ihren Miterben in der Erbengemeinschaft nicht darauf verständigen die Immobilie freihändig zu verkaufen, z.B. weil ein Miterbe das Haus nicht verkaufen will, können Sie die Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung zwangsweise versteigern lassen. Sie benötigen dafür keinen vollstreckbaren Titel.
Wer kauft Anteil an Erbengemeinschaft : Verkaufen Sie Ihren Erbanteil an einer Erbengemeinschaft, haben Ihre Miterben ein gesetzlich begründetes Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht berechtigt Ihre Miterben, in den Kaufvertrag mit dem Erwerber einzutreten und zu den vereinbarten Konditionen Ihren Erbanteil zu übernehmen.
Als Miterbe können Sie Ihren Erbteil insgesamt an einen Dritten übertragen. Sie können den Erbteil verkaufen oder verschenken. Sie können Ihren Anteil auch nur zu einem Bruchteil auf einen Dritten übertragen. Der Übertragungsvertrag bedarf allerdings immer der notariellen Beurkundung.
Jeder Erbe darf seinen Erbteil verkaufen.
Anders als bei der Abschichtung ist dafür in der Regel auch nicht das Einverständnis der Miterben nötig. Handelt es sich bei dem Nachlass allerdings um eine Immobilie, darf der Erbteil nur mit Zustimmung der restlichen Erbengemeinschaft verkauft werden.
Wann macht sich ein Miterbe strafbar
Ein Miterbe kann sich strafbar machen, indem er eigenmächtig Vermögenswerte aus dem Nachlass ohne Zustimmung der anderen Erben entwendet oder unterschlägt. Dies könnte den Diebstahl von Bargeld, Schmuck, Immobilien oder anderen wertvollen Gegenständen umfassen.Wer hat in einer Erbengemeinschaft das Sagen In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben gemeinschaftlich das Sagen. Grundsätzlich müssen Entscheidungen von allen Erben einstimmig getroffen werden. Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung können hingegen von den Erben mit Stimmenmehrheit getroffen werden.Generell ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt, einen Erbteil zu kaufen. Potenzielle Käufer können also die Miterben, aber auch Personen außerhalb der Erbengemeinschaft sein. Ebenso ist es möglich, seinen Erbteil an eine Bank oder entsprechende Unternehmen zu verkaufen.
Die Erbengemeinschaft soll das Erbe verteilen. Bis alles verteilt ist, müssen die Erben gemeinsam das Vermögen der verstorbenen Person verwalten und etwaige Schulden daraus begleichen. Für die Schulden des Verstorbenen haftet die Erbengemeinschaft – also alle gemeinsam (§ 2058 BGB).
Was tun wenn Miterbe blockiert : Wenn ein Erbe die Auseinandersetzung des Nachlasses blockiert und auch keine Auszahlung akzeptiert, muss eine gerichtliche Lösung her. Hier kann die Teilungsklage helfen. Eine Teilungsklage wird oft auch Erbteilungsklage oder noch genauer Erbauseinandersetzungsklage genannt.
Was tun wenn Miterben nicht kooperieren : Es gibt drei Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen:
- Einvernehmentlich zwischen den Miterben.
- Streitig mit einer Erbauseinandersetzungsklage.
- Einzelne Erben können über ihren Erbteil notariell verfügen und aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem sie ihren kompletten Erbteil an eine andere Person übertragen.
Wer hat bei der Erbengemeinschaft das sagen
In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben gemeinschaftlich das Sagen.
Das Ziel der Erbengemeinschaft ist die Auflösung: Der Nachlass soll unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft verteilt werden. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen: einvernehmlich zwischen den Miterben, streitig mit Teilungsversteigerung und Rechtsanwalt sowie durch den Verkauf des Erbteils.Möchten Sie nur Ihren Hausanteil verkaufen, ist das grundsätzlich möglich, aber in der Praxis oft schwierig. Letzter Ausweg, um Ihren Hausanteil doch zu verkaufen, ist der Antrag auf Teilungsversteigerung. Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus in der Regel 20 bis 30 Prozent unter Wert verkauft.
Wer legt den Wert einer Immobilie im Erbfall fest : Immobilienbewertung zur Berechnung der Erbschaftssteuer
Damit diese korrekt berechnet werden kann, muss dafür der Wert einer Immobilie bekannt sein. Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen von vergleichbaren Objekten in der Region.